Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.09.2020
Termine
03.09.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
14.05.2020
Termine
11.05.2017
Sonstiges
25.08.2016
Eröffnungen
06.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
25.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.07.2012 bis zum 31.12.2012
25.07.2012
Neueintragungen